[Familienbetrieb] [Transportbeton] [Fakten] [Ziele] [Landschaft]

[Wohnen]

 

 

 
[Home]
[Portrait]
[Kontakte]
[Informationen]
[Preise]
[Qualität]
[News]
   

 

Landschaftspflege einmal anders

 
Mit dem Kiesabbau erfolgt ein zeitlich begrenzter Eingriff in den Naturhaushalt. Detaillierte Vorschriften stellen sicher, dass davon keine wertvollen Elemente des Naturpotentials (Grundwasser, Tiere, Pflanzen u.a.) betroffen werden.

Die überdurchschnittliche Mächtigkeit der Kiesschichten (bis 50 Meter) führt zu einem guten Verhältnis zwischen aufgebrochenem Land und gewonnenen Materialien.

Der Kiesabbau verändert die Oberflächenform der Primärlandschaft, das Kleinrelief. Auf dem Wege der Rekultivierung entsteht nach abgeschlossenem Abbau eine veränderte Sekundärlandschaft. Diese wird soweit wie möglich sorgsam der Primärlandschaft nachempfunden. Landschaftspflegerischen und umweltschutzbezogenen Aspekten trägt die SAND AG NEUHEIM mit grosser Überzeugung Rechnung:

- Die Quellen längs des Sihlhanges werden monatlich überwacht und auf Qualität und Quantität kontrolliert.
- Die örtlich begrenzten Rohstofflager werden entsprechend der Zusammensetzung und den Abbaumöglichkeiten ökonomisch genutzt
- Die abgebauten Flächen werden mit Sorgfalt wieder in das vorherrschende Landschaftsbild eingegliedert.
- Die Folgenutzung des Abbaugebietes ist im voraus für Landwirtschaft und Wald sowie für naturnahe Lebensbereiche der Tier- und Pflanzenwelt sichergestellt.
- Immissionen für Bevölkerung, Landschaft und Umwelt werden durch technische Massnahmen so gering wie möglich gehalten.
- Während des Abbaus gewonnene wissenschaftliche Werte werden zum besseren Verständnis der Erdgeschichte von Fachleuten aufbereitet und gesichert.
- Sekundärbiotope, die während des Abbaus entstehen, werden solange wie möglich erhalten (z.B. Grubenwände für Uferschwalben).


Oberstes Ziel des Amtes für Umweltschutz (AFU) im Rahmen der kantonalen Raumplanung ist die haushälterische Bewirtschaftung des Bodens. Durch Nutzung der einheimischen Kiesvorkommen und sorgfältige Rekultivierung leistet die SAND AG NEUHEIM daran einen entscheidenden Beitrag. Jedes Abbaugebiet wird wieder vollwertig und landwirtschaftlich nutzbar dem Eigentümer zurückgegeben.

In der Regel werden ehemalige Abbauflächen wieder der Land- und Forstwirtschaft zugeführt. Naturschutzgebiete werden überall dort geschaffen, wo sie eine echte Bereicherung der Landschaft darstellen und wo die Eigentümer und die Eigentumsverhältnisse dies zulassen.

 
 
   
   
 

 

 

 

 

 

 

 

     
       

 

     

© 2003-2005 by SAND AG NEUHEIM