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Landschaftspflege
einmal anders
Mit
dem Kiesabbau erfolgt ein zeitlich begrenzter Eingriff in den Naturhaushalt.
Detaillierte Vorschriften stellen sicher, dass davon keine wertvollen
Elemente des Naturpotentials (Grundwasser, Tiere, Pflanzen u.a.)
betroffen werden.
Die überdurchschnittliche Mächtigkeit der Kiesschichten (bis 50
Meter) führt zu einem guten Verhältnis zwischen aufgebrochenem Land
und gewonnenen Materialien.
Der Kiesabbau verändert die Oberflächenform der Primärlandschaft,
das Kleinrelief. Auf dem Wege der Rekultivierung entsteht nach abgeschlossenem
Abbau eine veränderte Sekundärlandschaft. Diese wird soweit wie
möglich sorgsam der Primärlandschaft nachempfunden. Landschaftspflegerischen
und umweltschutzbezogenen Aspekten trägt die SAND AG NEUHEIM mit
grosser Überzeugung Rechnung:
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Die
Quellen längs des Sihlhanges werden monatlich überwacht und auf
Qualität und Quantität kontrolliert. |
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Die
örtlich begrenzten Rohstofflager werden entsprechend der Zusammensetzung
und den Abbaumöglichkeiten ökonomisch genutzt
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Die
abgebauten Flächen werden mit Sorgfalt wieder in das vorherrschende
Landschaftsbild eingegliedert. |
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Die
Folgenutzung des Abbaugebietes ist im voraus für Landwirtschaft
und Wald sowie für naturnahe Lebensbereiche der Tier- und Pflanzenwelt
sichergestellt. |
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Immissionen
für Bevölkerung, Landschaft und Umwelt werden durch technische Massnahmen
so gering wie möglich gehalten. |
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Während
des Abbaus gewonnene wissenschaftliche Werte werden zum besseren
Verständnis der Erdgeschichte von Fachleuten aufbereitet und gesichert. |
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Sekundärbiotope,
die während des Abbaus entstehen, werden solange wie möglich erhalten
(z.B. Grubenwände für Uferschwalben). |
Oberstes Ziel des Amtes für Umweltschutz (AFU) im Rahmen der kantonalen
Raumplanung ist die haushälterische Bewirtschaftung des Bodens. Durch
Nutzung der einheimischen Kiesvorkommen und sorgfältige Rekultivierung
leistet die SAND AG NEUHEIM daran einen entscheidenden Beitrag. Jedes
Abbaugebiet wird wieder vollwertig und landwirtschaftlich nutzbar dem
Eigentümer zurückgegeben.
In der Regel werden ehemalige Abbauflächen wieder der Land- und Forstwirtschaft
zugeführt. Naturschutzgebiete werden überall dort geschaffen, wo sie
eine echte Bereicherung der Landschaft darstellen und wo die Eigentümer
und die Eigentumsverhältnisse dies zulassen.
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